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1 unentgeltliche Eigentumsübertragung
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2 Eigentumsübertragung
Eigentumsübertragung f 1. GRUND bargain and sale; 2. RECHT transfer of ownership; 3. WIWI alienation* * *f 1. < Grund> bargain and sale; 2. < Recht> transfer of ownership; 3. <Vw> alienation* * *Eigentumsübertragung
transfer of ownership (property, title), devolution of property, translation, settlement, bargain and sale, (Grundstück) conveyance of property;
• unentgeltliche Eigentumsübertragung (Grundstück) voluntary conveyance (settlement);
• Eigentumsübertragung zur Umgehung der Einkommensteuer transfer to avoid income tax;
• Eigentumsübertragung aufgrund einer letztwilligen Verfügung transfer by will;
• Eigentumsübertragung vornehmen to transfer title. -
3 Auflassung
Auflassung f 1. GRUND closing (mit Eigentumsübertragung beim Grunderwerb); 2. RECHT conveyance by agreement* * *f 1. < Grund> mit Eigentumsübertragung beim Grunderwerb closing; 2. < Recht> conveyance by agreement* * *Auflassung
assurance of property, primary conveyance, transfer, surrender, transport, closing of title (US);
• nach vollzogener Auflassung upon the execution of conveyance;
• lastenfreie Auflassung overreaching conveyance (Br.);
• unentgeltliche Auflassung voluntary conveyance;
• Auflassung in üblicher Form common assurance (Br.);
• Auflassung einer Grube abandonment of a mine;
• Auflassung an Ort und Stelle conveyance in pais.
См. также в других словарях:
Arbeiterwohnungen — (workmen s lodgings; logements d ouvriers; quartieri di operai). Unter A. im weiteren Sinne versteht man Kleinwohnungen für Arbeiter, unter A. im engeren Sinne die für Arbeiter und für die ihnen in bezug auf die Lebenshaltung und die soziale Lage … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
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Bereicherungsanspruch — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Eingriffskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Entreicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Kondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Leistungskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Nichtleistungskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Saldotheorie — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Ungerechtfertigte Bereicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Rechtsgeschäft — Rẹchts|ge|schäft 〈n. 11〉 Geschäft mit dem Ziel einer Änderung rechtlicher Beziehungen ● einseitiges, zweiseitiges Rechtsgeschäft * * * Rẹchts|ge|schäft, das (Rechtsspr.): an die Erfüllung bestimmter rechtlicher Bedingungen gebundene Handlung,… … Universal-Lexikon